Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude – FKG 2024
Die Stadt München hat sich ehrgeizige Ziele für die Klimaneutralität gesetzt: Bis 2035 soll München klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) entwickelt, das Gebäudeeigentümer dabei unterstützt, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen und erneuerbare Energien zu nutzen. Im Folgenden werden die wesentlichen Bestandteile des Programms detailliert vorgestellt.
1. Überblick: Was wird gefördert?
Das FKG bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die von der Dämmung der Gebäudehülle bis hin zur Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen reichen. Die Förderungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Dämmung, Fenstererneuerung)
- Heizungstausch (z.B. Installation von Wärmepumpen)
- Sanierungsstandards für Bestandsgebäude
- Neubaustandards für sozial geförderten Wohnungsbau
- Photovoltaik-Anlagen, Mieterstrommodelle und Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke)
2. Effizienzmaßnahmen: Energetische Sanierung
Dämmung der Gebäudehülle
Eine der zentralen Maßnahmen im FKG ist die Förderung der Dämmung von Gebäuden. Gefördert werden Dämmungen von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf den Artenschutz: So werden Maßnahmen zum Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter wie Spatzen oder Fledermäuse ebenfalls gefördert.
Austausch von Fenstern und Außentüren
Der Austausch von Fenstern und Außentüren ist eine weitere wichtige Einzelmaßnahme. Hierbei müssen alle Fenster eines Gebäudes ausgetauscht werden, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Es gelten strenge Anforderungen an die U-Werte der Fenster, um sicherzustellen, dass der energetische Standard verbessert wird.
Optimierung von Heizungsanlagen
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Ziel ist es, die Effizienz der Heizsysteme zu steigern und damit den Energieverbrauch zu senken.
3. Photovoltaik und Mieterstrommodelle
Photovoltaikanlagen
Die Installation von Photovoltaikanlagen wird im Rahmen des FKG stark gefördert. Sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude können von diesen Zuschüssen profitieren. Das Programm setzt dabei klare Anreize, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Nutzung von Solarstrom zu erhöhen.
Fördersummen für Photovoltaik-Anlagen:
- Grundförderung: 1.500 € pro Anlage.
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Förderung je nach Anlagenleistung:
- 265 € pro kWp für Anlagen kleiner als 40 kWp.
- 166 € pro kWp für Anlagen größer als 100 kWp.
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Zusätzliche Zuschüsse:
- 2.000 € für Anlagen über 40 kWp (aufgrund notwendiger Einbau von Stromwandlern).
- 6.000 € für Anlagen über 200 kWp (durch Pflicht zur Direktvermarktung).
Mieterstrommodelle
Das FKG unterstützt auch Mieterstrommodelle, bei denen mehrere Haushalte gemeinsam eine PV-Anlage nutzen und den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Dies ist besonders attraktiv für Mehrfamilienhäuser und bietet eine faire Möglichkeit, auch Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen.
Förderung für Mieterstrommodelle:
- Bis zu 6.000 € pro Photovoltaikanlage, die für Mieterstrom genutzt wird.
Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke)
Auch kleine Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, die an Balkonen oder Fassaden angebracht werden können, sind förderfähig.
Förderung für Stecker-Solargeräte:
- 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 800 € pro Wohneinheit (bis zu 800 Wp).
4. Neubaustandards und Passivhäuser
Besonders im sozial geförderten Wohnungsbau wird der Neubau von Effizienzhäusern und Passivhäusern gefördert. Für Projekte, die nach den Kriterien des Münchner Wohnbauprogramms „Wohnen in München“ gebaut werden, gibt es besondere Anreize. Neubauten müssen dabei hohe Energiestandards erfüllen, um förderfähig zu sein.
5. Bonusmaßnahmen
Zusätzlich zu den oben genannten Förderungen gibt es Bonusmaßnahmen, die in Kombination mit den Hauptmaßnahmen beantragt werden können. Dazu gehören:
- Zuschlag für bauwerkintegrierte Photovoltaik: Förderung zusätzlicher Kosten für in die Gebäude integrierte PV-Anlagen.
- Zuschlag für Kombination Photovoltaik und Gründach: Förderung von PV-Anlagen, die in Kombination mit Gründächern installiert werden.
- Zuschlag für Glas-Glas-Module: Besondere PV-Module mit Glas auf beiden Seiten erhalten eine zusätzliche Förderung.
Fazit
Das Münchner Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" bietet umfassende Unterstützung für Gebäudeeigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren oder Neubauten nach hohen Effizienzstandards errichten möchten. Von der Dämmung über den Heizungstausch bis hin zur Installation von Photovoltaikanlagen bietet das Programm attraktive Zuschüsse, die durch Bundesförderungen ergänzt werden können.
Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Informationen sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über die genauen Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt München unter: München Förderung Webseite.