Photovoltaik-Förderung in Düsseldorf 2024: Detaillierte Übersicht
Das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ bietet eine Vielzahl von Anreizen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV), insbesondere im Jahr 2024. Das Programm richtet sich sowohl an Besitzer von Bestands- als auch Neubauten. Hier eine besonders ausführliche Übersicht zu den förderfähigen Maßnahmen im Bereich Photovoltaik.
2. Förderfähige Maßnahmen: Photovoltaik und Speicher in Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen und die Installation von Speichersystemen durch direkte Zuschüsse. Gefördert werden dabei steckerfertige Anlagen, klassische Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme.
2.1 Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (Mini-PV, Balkonkraftwerke)
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Was wird gefördert?
- Netzgekoppelte, steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einer Wechselrichter-Gesamtleistung bis zu 600 W.
- Diese Anlagen können auch als "Mini-PV" oder "Balkonkraftwerke" bezeichnet werden und sind ideal für kleinere Haushalte oder Mietwohnungen, bei denen eine vollständige PV-Anlage nicht in Frage kommt.
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Fördervoraussetzungen:
- Die verwendeten PV-Module müssen von einer anerkannten Prüfstelle zertifiziert sein und die Anforderungen gemäß IEC 61215 und IEC 61730 erfüllen.
- Die Anlage muss ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Die Module dürfen auf dem Balkon montiert werden, die Installation kann in diesem Fall sogar eigenständig erfolgen.
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Förderhöhe:
- 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 600 €.
- Für Haushalte mit geringem Einkommen (Düsselpassinhaber) beträgt die Förderung 80 % der Kosten, maximal jedoch 800 €.
- Sollten zertifizierte Cradle to Cradle®-Module verwendet werden, erhöht sich die maximale Fördersumme um 20 %, was die Gesamtsumme auf 720 € anheben kann.
2.2 Photovoltaik-Anlagen (klassische Anlagen für Hausdächer)
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Was wird gefördert?
- Die Neuinstallation oder Erweiterung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen für Bestands- und Neubauten.
- Erweiterungen müssen innerhalb von 12 Monaten erfolgen, damit sie als Teil der ursprünglichen Anlage gelten. Geschieht dies nicht, wird die Erweiterung als eigenständige neue Anlage betrachtet und entsprechend gefördert.
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Fördervoraussetzungen:
- Die Photovoltaikmodule müssen den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen.
- Es dürfen nur neue und ungebrauchte Module gefördert werden; Freiflächen- oder Floating-Photovoltaikanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Für Photovoltaikanlagen auf Zwei- oder Mehrfamilienhäusern wird die Anpassung der Stromverteilung zur Integration von Mieterstrommodellen ebenfalls gefördert.
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Förderhöhe:
- 1.000 € Grundförderung für Photovoltaikanlagen größer 1 kWp.
- 200 € pro kWp für Anlagen mit einer Leistung bis 45 kWp.
- Erweiterungen erhalten keine Grundförderung, sondern lediglich den leistungsabhängigen Zuschuss pro kWp.
2.3 Speichersysteme für Photovoltaikanlagen
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Was wird gefördert?
- Batteriespeicher, die zur Speicherung von selbst erzeugtem Solarstrom genutzt werden. Diese Speichersysteme verbessern die Autarkie eines Haushalts und verringern den Netzbezug von Strom.
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Fördervoraussetzungen:
- Der Speicher muss mit einer förderfähigen Photovoltaikanlage kombiniert werden und den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms maximieren.
- Es werden ausschließlich neue Batteriespeichersysteme gefördert, keine gebrauchten Anlagen.
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Förderhöhe:
- Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Diese umfassen sowohl die Anschaffungskosten des Batteriesystems als auch die Installation durch einen Fachbetrieb.
- Speichersysteme, die mit innovativen Wärmepumpen kombiniert werden, erhalten zusätzliche Bonusförderungen im Rahmen der Innovationsförderung (siehe 2.4).
2.4 Innovationsförderung: Kombination aus PV, Speicher und Wärmepumpe
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Was wird gefördert?
- Besonders innovative Kombinationen aus Photovoltaikanlage, Speichersystem und Wärmepumpe. Diese Systeme tragen signifikant zur Senkung des CO2-Ausstoßes bei und bieten eine besonders effiziente Nutzung erneuerbarer Energien.
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Fördervoraussetzungen:
- Die Kombination der drei Technologien muss gleichzeitig geplant und umgesetzt werden. Eine separate oder zeitversetzte Beantragung ist nicht förderfähig.
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Förderhöhe:
- 1.000 € Bonus zusätzlich zu den Einzelzuschüssen für die PV-Anlage, das Speichersystem und die Wärmepumpe.
3. Beantragung und Durchführung
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn eine offizielle Fördernummer zugeteilt wurde. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der Abschlussrechnungen und eines Inbetriebsetzungsprotokolls.
Für genauere Details zu den technischen Anforderungen und der Antragstellung empfiehlt es sich, die offizielle Webseite der Stadt Düsseldorf zu konsultieren oder sich direkt beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu informieren.
Fazit: Die Stadt Düsseldorf bietet mit diesem umfangreichen Förderprogramm einen starken Anreiz für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen, in Photovoltaikanlagen und innovative Speicherlösungen zu investieren. Dabei profitieren besonders auch kleinere Haushalte von den speziellen Regelungen für steckerfertige Anlagen und Balkonkraftwerke. Die Kombination von PV-Anlagen mit Speichersystemen und Wärmepumpen sorgt für eine maximale Nutzung der erneuerbaren Energien und trägt wesentlich zur Erreichung der städtischen Klimaziele bei.
Wichtiger Hinweis: IBD-Shop24 übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier aufgeführten Informationen. Es wird empfohlen, sich vor einer Entscheidung bei der zuständigen Förderstelle der Stadt Düsseldorf zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/klimafreundliches-wohnen-und-arbeiten.